Seit 2018 begleitet die Datenschutzgrundverordnung als einheitliches Unionsrecht die tägliche Arbeit so gut wie jeder Person, die im Onlinemarketing tätig ist. Ein kritisches Hinterfragen der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes ist vollkommen in Ordnung, allerdings schützt Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe – egal, ob man die DSGVO nun persönlich gut oder schlecht findet.
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